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KSK - Künstlersozialversicherung    
 

KSK-Künstlersozialversicherung


Seit 1983 erhalten selbständige Künstler und Publizisten Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch das Künstlersozialversicherungsgetz (KSVG). Ebenso wie andere Arbeitnehmer zahlen sie die Hälfte der Versicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird über Zuschüsse des Bundes sowie die Künstlersozialabgabe aufgebracht.


Die Künstlersozialkasse prüft die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis und zieht die Beitragsanteile der Versicherten, die Künstlersozialabgabe von den Verwertern und den Bundeszuschuss ein.


Die KSK erbringt keine Sozialleistungen. Sie meldet die versicherten Künstler lediglich bei der Kranken-und Pflegeversicherung sowie bei der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge weiter.

 

Künstlersozialabgabe


Ihr Unternehmen betreibt Eigenwerbung und arbeitet mit freiberuflichen Künstlern wie Webdignern, Grafik-Designern und  Werbe-Designern regelmäßig  zusammen. Dann sind Sie verpflichtet eine Künstlersozialabgabe (KSA) zu zahlen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann ein Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden!

Melden Sie sich freiwillig bei der Künstlersozialkasse, um ihrer Abgabenpflicht nachzukommen. Ist dieser Schritt sorgfältig überlegt und vorbereitet, können Sie sich überflüssige Kosten sparen.


Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer Agentur? Auch in diesem Fall könnte eine Abgabepflicht bestehen. Wir helfen Ihnen überflüssige Abgaben zu vermeiden.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem e-Book "KSK- Künstlersozialabgabe"


Ihr Ansprechpartner: Kristina Vorwerk



 
 

DOWNLOAD

e-Book - Kreativrecht - KSK - Kuensterlsozialkasse.pdf
65.92 KB 06.11.2009
 
   

 
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