![]() |
|||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Heim- und Pflegerecht |
||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||
| Kontakt . Impressum . Download . Anfahrt | |||||||||||||||||||||||||||
Drucken . Schließen |
![]() |
Heim- und PflegerechtFür den Betrieb und die Planung von Pflegeeinrichtungen ist die Kenntnis spezieller Gesetze, Verordnungen und Rahmenverträgen erforderlich, die sich fortlaufend ändern. Wir unterstützen und beraten Heime und Pflegedienste bei
Aktuelle Informationen Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Zum 01.10.2009 ist das WBVG in Kraft getreten. Es löst die bisherigen Regelungen zur Vertragsgestaltung im Heimgesetz ab und tritt an dessen Stelle. Verträge zur Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsdienstleistungen sind zukünftig nach dem neuen Gesetz zu gestalten. Auch die Altverträge sind bis zum 01. Mai 2010 entsprechend anzupassen.
|
| Rechtsanwalt Dr. jur. Götz Knoop Fachanwalt für Verkehrsrecht |
Tel: 02941 - 30 46 Fax: 02941 - 5 83 98 |
Geistraße 1 D-59555 Lippstadt |