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Heim- und Pflegerecht    
 

Heim- und Pflegerecht

Für den Betrieb und die Planung von Pflegeeinrichtungen ist die Kenntnis spezieller Gesetze, Verordnungen und Rahmenverträgen erforderlich, die sich fortlaufend ändern. Wir unterstützen und beraten Heime und Pflegedienste bei


   • der Gestaltung von Heimverträgen
   • gegenüber der Heimaufsicht
   • bei Bestand und Kündigung von Versorgungsverträgen
   • Vergütungsverhandlungen
   • Konzeptentwicklung z.B. Betreutes Wohnen
   • Einstufung in die Pflegestufe
   • Forderungseinzug, Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht


Ihre Ansprechpartnerin ist Kristina Vorwerk

 

Aktuelle Informationen

Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Zum 01.10.2009 ist das WBVG in Kraft getreten. Es löst die bisherigen Regelungen zur Vertragsgestaltung im Heimgesetz ab und tritt an dessen Stelle. Verträge zur Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsdienstleistungen sind zukünftig nach dem neuen Gesetz zu gestalten. Auch die Altverträge sind bis zum 01. Mai 2010 entsprechend anzupassen. 

 



 
   
   

 
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