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Krankenversicherungsrecht |
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Krankenversicherungsrecht
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben zur Krankenversicherung. Wir übernehmen die außergerichtliche und gegebenenfalls auch gerichtliche Klärung mit der Krankenversicherung für Sie. Ihre Ansprechpartnerin ist Kristina Vorwerk.
Aktuelle Informationen
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 01.04.2007 eine Pflichtversicherung eingeführt. Diese betrifft diejenigen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, aber deren Versicherungsschutz aktuell nicht mehr besteht. Sollten Sie zu diesem Personenkreis zählen, können Sie wieder von Ihrer letzten Krankenversicherung aufgenommen werden. Diese neue Pflichtversicherung hat aber nicht nur positive Seiten. Beachten Sie, dass die Mitgliedschaft ggf. bereits rückwirkend beginnt und Sie die Beiträge entrichten müssen. Sind Sie mit den Beiträgen in Verzug, ruht der Leistungsanspruch. Notfallbehandlungen und die Behandlung von akuten Erkrankungen muss die Krankenkasse jedoch weiterhin übernehmen.
Einen Zuschuss zu dem in Ausland beschafften Zahnersatz bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse nur, wenn zuvor ein sog. Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt wurde. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Achten Sei darauf, dass Sie die Genehmigung vor der Behandlung vorliegen haben. Andernfalls kann Ihnen der gesetzlich vorgesehene Festzuschuss von der Krankenkasse versagt werden (BSG-Urteil vom 30.06.09)
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| Rechtsanwalt Dr. jur. Götz Knoop Fachanwalt für Verkehrsrecht |
Tel: 02941 - 30 46 Fax: 02941 - 5 83 98 |
Geistraße 1 D-59555 Lippstadt |